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Elektrotechnische Revision

Sie als Betrieb/Kommune sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und technischen Einrichtungen nach §5 des Arbeits­schutzgesetzes und §3 der Betriebs­sicherheits­verordnung verantwortlich.

Nach der Unfall­verhütungs­vorschrift „Elektrische Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3 BetrSichV sind sie verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungs­prüfungen der ortsfesten- und orts­veränderlichen Betriebs­mittel zu sorgen.

Mit Ihnen zusammen entwickeln wir ein rechtssicheres Konzept.

Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
Prüfung ortsfester Betriebsmittel
Rauchwarnmelderprüfung
Gefährdungsbeurteilung
EuP Schulungen (Elektrotechnisch unterwiese Person)
VEFK (verantwortliche Elektrofachkraft)

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie eine Überprüfung elektrischer Betriebsmittel von einem Fachbetrieb, wie uns, durchführen lassen.

Wir kümmern uns um die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel

Ein Drittel aller Brände entstehen durch defekte Elektrogeräte. Damit sind nicht nur die Baumaschinen (wie z.B. der Bohrhammer) gemeint. Oft sind es die Geräte, die einem nicht direkt ins Auge fallen, wie der Wasserkocher in der Teeküche oder die Steckdosenleiste unterm Schreibtisch. Außerdem müssen auch alle privaten Geräte, die im Betrieb/Büro genutzt werden regelmäßig überprüft werde.

Durch eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden, wenn Personen, Anlagen oder Geräte durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder Personen gar zu Tode kommen.

Ihr Mehrwert bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel von uns der Elektrotechnischen Revision der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR

  • optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
  • erfahrene Prüfer
  • Einsatz neuester Messtechnik
  • keine Wartezeiten, schnelle Terminplanung und Umsetzung
  • weniger bis keine Ausfallzeiten
  • weniger Wartungs- und Reparaturkosten
  • mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
  • Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
  • mögliche Inventarisierung
  • Rechtssichere Dokumentation digital als PDF oder in Papierform
  • übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
  • direkter Ansprechpartner bei Fragen
  • gemeinsames Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung aller ortsveränderlichen Betriebsmittel bis 400V
  • Wenn gewünscht gleichzeitige Prüfung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676, DIN EN 14604 und VDS 3515
  • Fachgerechte Entsorgung von defekten und alten Elektrogeräten

FAQ

Darf ich auch selbst prüfen?

Darf ich auch selbst prüfen?

Nur eine „befähigte Elektrofachkraft“ nach TRBS1203, die fachlich und persönlich kompetent, selbstständig handelt, sowie eigenverantwortlich bewertet und entscheidet.

Wie läuft eine Prüfung ab?

Wie läuft eine Prüfung ab?

Prüfablauf nach VDE 0701-0702*:

  1. Aufnahme der Gerätedaten
  2. Eindeutige Kennzeichnung des Betriebsmittels
  3. Sichtprüfung
  4. Elektrische Prüfung
  5. Funktionsprüfung
  6. Bewertung der Messergebnisse
  7. Ausstellung der Prüfplakette

*aktuelle Norm
Das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung CENELEC ist für die europäische Normung im Bereich Elektrotechnik zuständig. Die verschiedenen Normen auf nationalen Ebenen sollen vereinheitlicht werden. Seit 2008 waren die Normen VDE 0701 und VDE 0702 zusammengelegt. Die Entwürfe auf europäischer Ebene sehen eine Trennung der Normen vor und definieren die Anwendungsgebiete.

Die neue VDE 0701 wird nur für reparierte Betriebsmittel gültig sein. Ein elektrisches Betriebsmittel muss zuvor in Betrieb gewesen sein und dann defekt worden sein. Nach der Reparatur kommt die VDE 7001 als Prüfung zur Anwendung. Davon zu unterscheiden sind die Wiederholungsprüfungen nach VDE 0702 oder die Abnahmeprüfung nach der Erstinbetriebnahme.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Wie lange dauert eine Prüfung?

Je nach Geräteart und Aufwand dauert die Prüfung für ein Betriebsmittel ca. 5-10 Minuten.

Wie oft muss geprüft werden?

Wie oft muss geprüft werden?

Richtwerte laut DGUV V3:

  • 3-6 Monate (Baustellengeräte)
  • 12 Monate (Kaffeemaschinen)
  • 24 Monate (EDV-Geräte)

Je nach Gefährdungsbeurteilung können diese Werte geändert werden / abweichen.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot

Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich ein auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot erstellen.
Die Kosten richten sich je nach Menge, Ort und Regelmäßigkeit der zu prüfenden Geräte.

Beratung

Prüfung ortsfester Betriebsmittel

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie eine Überprüfung elektrischer Anlagen von einem Fachbetrieb, wie uns, durchführen lassen.

Wir kümmern uns um die Prüfung Ihrer ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen

Durch eine regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach VDE 0105-100 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden, wenn Personen, Anlagen oder Geräte durch eine ungeprüfte Anlage dauerhaft zu Schaden oder Personen gar zu Tode kommen.

Ihr Mehrwert bei der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen von uns der Elektrotechnischen Revision der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR

  • optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
  • erfahrene Prüfer
  • Einsatz neuester Messtechnik
  • Erstellung einer Thermografie zur Ermittlung der Wärmeerzeugung
  • keine Wartezeiten, schnelle Terminplanung und Umsetzung
  • weniger bis keine Ausfallzeiten
  • weniger Wartungs- und Reparaturkosten
  • mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
  • Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
  • mögliche Inventarisierung
  • Rechtssichere Dokumentation digital als PDF oder in Papierform
  • übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
  • direkter Ansprechpartner bei Fragen
  • gemeinsames Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung

FAQ

Wie oft muss geprüft werden?

Wie oft muss geprüft werden?

Ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Anlagen müssen alle 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700) sogar jährlich. Eine Veränderung der Prüffristen ist möglich, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung es zulässt.

Was ist eine elektrische Anlage/ortsfestes Betriebsmittel?

Was ist eine elektrische Anlage/ortsfestes Betriebsmittel?

Hierzu gehören z.B. Unterverteilungen, Elektroinstallationen (Steckdosen), fest angeschlossene Elektroherde oder auch große Maschinen.

Wie läuft eine Prüfung ab?

Wie läuft eine Prüfung ab?

  1. Erstellen eines Anlagenbaum
  2. Eindeutige Kennzeichnung der Anlage
  3. Ausführliche Sichtprüfung
  4. Auf die jeweilige Anlage zugeschnittene elektrische Messung z.B.
    • Durchgängigkeit des Schutzleiters
    • Isolationswiderstand
    • Auslösezeit und Auslösestrom des Fehlerstromschutzschalters (RCD)
    • Spannungsfall
    • Impedanzmessung
    • Erdungswiderstand
    • Drehfeldmessung
  5. Funktions- und Betriebsprüfung
  6. Bewertung der Messergebnisse
  7. Ausstellung des Prüfprotokolls

Rauchwarnmelderprüfung

„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Oberverwaltungsgericht Münster

Wir kümmern uns um die Prüfung ihrer Rauchwarnmelder (RWM)

Sie als Eigentümer besitzen in jedem Fall die Aufsichtspflicht (Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht) und müssen die Einhaltung der Gesetzgebung sicherstellen. Die Prüfung (Instandhaltung und Wartung) der RWM muss regelmäßig (in der Regel jährlich) von einer Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1 durchgeführt werden. Dies übernehmen wir für Sie. Firmen oder Kommunen vergessen häufig, dass Sie als Eigentümer auch oft für z.B. Dienstwohnungen die Verantwortung tragen.

Was beinhaltet die Kontrolle von RWM?

Die Kontrolle beinhaltet nicht nur das Auslösen der Prüftaste am RWM, welches monatlich selbst durchgeführt werden muss, sondern darüber hinaus folgende Punkte:

  • Einhaltung der Produktnorm EN 14604
  • Überprüfung Montageort
  • Raucheintrittsöffnung frei von Hindernissen
  • Beschädigungen/Verschmutzungen
  • Kontrolle der Demontage
  • Hörbarkeit des Warnsignals

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für jegliche sicherheitsrelevanten Prüfungen

Siehe §5 Arbeitsschutzgesetzt und §3 Betriebssicherheitsverordnung

Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilung inklusive einer rechtssicheren Dokumentation

Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich und muss sicherstellen, dass Gefährdungsbeurteilungen für seinen Betrieb erstellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, Gefährdungen durch bzw. bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern. Dadurch werden die Mitarbeiter gegen Gefährdungen innerhalb ihrer Tätigkeit geschützt.

Nach Inkraftsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 1996 ist festzustellen, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren – was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung auch zu dokumentieren.

Dieser Dokumentationspflicht nicht nachzukommen, könne bei einem Unfall zum Problem werden. Nur mit einer schriftlichen Dokumentation kann man als Arbeitgeber bei einem Unfall nachweisen, dass man alles Notwendige zum Schutz seiner Beschäftigten getan hat.

Als elektrotechnische Revision liegt unser Focus hierbei auf 2 Bereiche der Gefährdungsbeurteilung

  1. Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung von elektrischen Betriebsmitteln
  2. Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung für Elektrofachkräfte und elektrisch unterwiesene Personen

Die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung bestehen darin, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten und das Betriebsklima positiv zu beeinflussen. Damit erhöhen Sie den Schutz Ihrer Beschäftigten, vermeiden Unfälle und schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Doch auch Behörden können nach einer Gefährdungsbeurteilung verlangen. 

Wir die Elektrotechnische Revision der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR unterstützen Sie, Ihre Führungskräfte und verantwortlichen Personen bei der strukturierten Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen.

Wann und wie oft müssen Betriebsmittel geprüft werden?

Wann und wie oft müssen Betriebsmittel geprüft werden?

Auszug Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3:

„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.“

Auszug DGUV Vorschrift 3 § 5:

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden“

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft  

und

2. in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Was wird bei Betriebsmitteln überprüft?

Was wird bei Betriebsmitteln überprüft?

Das sind z.B. folgende Kriterien:

  • Einsatzort
  • Qualitativ hochwertige Geräte
  • CE-Kennzeichnung vorhanden/ordnungsgemäßes Inverkehrbringen
  • Gebrauchsanleitung/Betriebsanleitung vorhanden
  • Mechanische Beanspruchung/Abnutzung (z.B. Knicken, Quetschen, Vibration)
  • Physikalische Einwirkungen (z.B. Nässe, Temperaturen, Verschmutzung)

Daraus resultiert eine Einordnung in die entsprechende Gefährdungsklasse und deren Prüfintervalle

  Beschreibung der Gefährdung  

  Gefährdungsklasse (GK)  

  Prüfintervall (Monate)  

Sehr niedrige Gefährdung

1

72

Niedrige Gefährdung

2

60

Verringerte Gefährdung

3

48

Normale Gefährdung

4

24

Erhöhte Gefährdung

5

12

Hohe Gefährdung

6

6

Sehr hohe Gefährdung

7

3

EuP Schulung (Elektrotechnisch unterwiesene Person)

Wenn Nichtelektriker einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen, benötigen sie eine elektrotechnische Unterweisung.

EuP Schulung für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln

Die Schulung für elektrotechnisch unterwiesene Personen ist nicht nur für elektrotechnische Arbeiten erforderlich. Jeder, der abgeschlossene elektrische Betriebsräume auch nur betritt, muss eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Wir, die Elektrotechnische Revision der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR schulen ihre Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und bieten eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben in ihrem Betrieb. An dieser Schulung können alle Mitarbeiter teilnehmen, die ohne elektrotechnische Fachausbildung, betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen.

VEFK (verantwortliche Elektrofachkraft)

Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt für sie die Fachverantwortung im Bereich Elektrosicherheit

Wir stellen für sie die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“. Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Immer dann, wenn der Chef und die Führungskräfte eines solchen Unternehmens selbst keine Elektrofachkräfte, sondern elektrotechnische Laien sind, können sie keine Fachverantwortung im Bereich Elektrotechnik/Elektrosicherheit übernehmen. Dann muss der Arbeitgeber Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach DGUV Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft übertragen, die damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft wird.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs vorweisen. Neben der Ausbildung sollte sie auch zeitnah in der Elektrotechnik gearbeitet haben und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine stete Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist unabdingbar.

Diese Aufgaben müssen nicht zwingend von einem Mitarbeiter ihres Betriebs erfüllt werden, sondern können an einen externen Dienstleister, wie uns die Elektrotechnische Revision der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR vergeben werden.

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für

  • die Sicherstellung der regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter
  • das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • die Verbindung zum betrieblichen Brandschutz in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten
  • die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • die rechtssichere Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
  • die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
  • die Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks im Betrieb
  • das Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • das Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen