Privatkunden
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- Sie können mit uns im Bedarfsfall eine Ratenzahlung vereinbaren, welche Ihre persönliche Situation berücksichtigt.
- Sie können von Ihrem Leistungsverweigerungsrecht nach Art. 240 EGBGB Gebrauch machen, sodass Sie keine Abschläge zahlen müssen. Hierzu füllen Sie einfach unser vereinfachtes Standardformular aus und senden es an uns zurück. Sie sind dann bis zum 30.06.2020 zunächst von Ihrer Zahlungspflicht befreit.