enni.ersatzgas / Ersatzversorgung Gas

Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden* mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh Niederdruck.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Gasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Gaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Die Belieferung mit enni.ersatzgas erfolgt für max. 3 Monate in dem Fall, wenn keine anderen Energielieferverträge abgeschlossen wurden (Ersatzversorgung).

Für den Bezug von Gas in der Ersatzversorgung gelten die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung.

 

Gaspreise für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden* mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh im  Niederdrucknetz.

Arbeitspreis (Cent/kWh) Grundpreis (Euro/Monat)
6,60 100,00

Gültig ab: 01.11.2024
*Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Energiepreis für die Gaslieferung. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und Steuern sowie die Erdgas- und Umsatzsteuer in der zurzeit geltenden Höhe.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite enni.de.

Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu stellen, ist es notwendig, einen Gasliefervertrag abzuschließen.

Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.