1. Eintragung des Elektro-Installationsbetriebes in die Handwerksrolle mit dem Elektro­techniker-Handwerk
  2. Die Qualifikation der verantwortlichen Elektrofachkraft als Elektroinstallateur
  3. Die nach § 14 GwO erforderliche Anzeige (Gewerbeanmeldung)
  4. Betriebshaftpflicht-Versicherung über 1,5 Millionen €
  5. Anstellungsvertrag mit ausgewiesener Betriebsleiterfunktion der verantwortlichen Elektrofachkraft, wenn die verantwortliche Elektrofachkraft nicht Betriebsinhaber ist
  6. Wenn die verantwortliche Elektrofachkraft noch bei einem Dritten abhängig beschäftigt ist, wird von diesem eine Freistellungsbescheinigung benötigt
  7. Werkstattprüfung (wird von uns in Verbindung mit dem Innungsobermeister durchgeführt)

Für die Aufnahme ins Installateurverzeichnis benötigt Enni Ihre persönlichen Daten. Diese verwendet Enni ausschließlich intern, speichert sie elektronisch und gibt diese nur in Teilen weiter für das Bundesinstallateurverzeichnis und für die Auflistung der Fachunternehmen auf der Enni-Internetseite. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihre Angaben und senden Ihnen Ihre Vertragsunterlagen schnellstmöglich zu.