Installateur­verzeichnis

Ihr Firmensitz befindet sich in unserem Netzgebiet und Sie möchten unser Marktpartner werden? Dann erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Eintragung im Installateurverzeichnis

Sie möchten in unser Installateurverzeichnis aufgenommen werden? Das machen wir natürlich gerne. Um in unser Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Anforderungen zur Aufnahme ins Installateurzvereichnis für die Fachgebiete:

  1. Eintragung des Elektro-Installationsbetriebes in die Handwerksrolle mit dem Elektro­techniker-Handwerk
  2. Die Qualifikation der verantwortlichen Elektrofachkraft als Elektroinstallateur
  3. Die nach § 14 GwO erforderliche Anzeige (Gewerbeanmeldung)
  4. Betriebshaftpflicht-Versicherung über 1,5 Millionen €
  5. Anstellungsvertrag mit ausgewiesener Betriebsleiterfunktion der verantwortlichen Elektrofachkraft, wenn die verantwortliche Elektrofachkraft nicht Betriebsinhaber ist
  6. Wenn die verantwortliche Elektrofachkraft noch bei einem Dritten abhängig beschäftigt ist, wird von diesem eine Freistellungsbescheinigung benötigt
  7. Werkstattprüfung (wird von uns in Verbindung mit dem Innungsobermeister durchgeführt)

Für die Aufnahme ins Installateurverzeichnis benötigt Enni Ihre persönlichen Daten. Diese verwendet Enni ausschließlich intern, speichert sie elektronisch und gibt diese nur in Teilen weiter für das Bundesinstallateurverzeichnis und für die Auflistung der Fachunternehmen auf der Enni-Internetseite. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihre Angaben und senden Ihnen Ihre Vertragsunterlagen schnellstmöglich zu. 

  1. Eintragung des SHK-Installationsbetriebes in die Handwerksrolle
  2. Die Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft als SHK-Installateur
  3. Die nach § 14 GwO erforderliche Anzeige (Gewerbeanmeldung)
  4. Betriebshaftpflicht-Versicherung über 1,5 Millionen €
  5. Anstellungsvertrag mit ausgewiesener Betriebsleiterfunktion der verantwortlichen SHK-Fachkraft, wenn die verantwortliche Fachkraft nicht Betriebsinhaber ist
  6. Wenn die verantwortliche SHK-Fachkraft noch bei einem Dritten abhängig beschäftigt ist, wird von diesem eine Freistellungsbescheinigung benötigt

Für die Aufnahme ins Installateurverzeichnis benötigt Enni Ihre persönlichen Daten. Diese verwendet Enni ausschließlich intern, speichert sie elektronisch und gibt diese nur in Teilen als Auflistung der Fachunternehmen auf der Enni Internetseite weiter. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihre Angaben und senden Ihnen Ihre Vertragsunterlagen schnellstmöglich zu.

Alle Installateure auf einen Blick

Hier finden Sie eine Liste aller Fachbetriebe, mit denen Enni zusammenarbeitet.

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Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Uwe Härtner und sein Team Telefon: 02841 104-390 E-Mail schreiben