Anschluss an das Entwässerungsnetz
Wenn Sie einen Neubau planen, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Immobilie an das Entwässerungsnetz anzuschließen.
Der Hausanschluss
Über den Hausanschluss gelangt das Abwasser in die öffentliche Kanalisation. Unterhalb der Bodenplatte verlegte Abwasserleitungen des Gebäudes sind sogenannte Grundleitungen. Die Rohrleitung außerhalb des Hauses bis zur Grundstücksgrenze bezeichnen wir als Hausanschlussleitung. Als Grundstücksanschlussleitung ist die Leitung von der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Hauptkanal definiert. Revisionsschächte auf dem Grundstück ermöglichen einfache Reinigungs- und Wartungsarbeiten.
Zusätzlich gibt es zwei weitere Entwässerungsarten von Hausanschlüssen:
- Die sogenannte Druckentwässerung leitet das aus den angeschlossenen Haushalten kommende Schmutzwasser in Sammelschächte ein. Von dort pumpen wir das Schmutzwasser in ein Druckleitungsnetz.
- Die Vakuumentwässerung wenden wir hauptsächlich in der Wasserschutzzone an. Hier leiten wir das Schmutzwasser durch Unterdruck ab.
Schritt 1: Antrag mit Kanalbestandsauskunft
Schritt 1: Antrag mit Kanalbestandsauskunft
Häuslebauer müssen den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz beantragen. Diesen Antrag reichen Sie nicht bei der Stadt Moers, sondern unabhängig von der Baugenehmigung bei uns ein. Nach einer Änderung der Landesbauordnung prüft die Bauordnung heute nicht mehr, ob die Erschließung gesichert ist.
Gerne können Sie sich bei uns die notwendige Kanalbestandsauskunft einholen, indem Sie einen Lageplan einreichen.
Schritt 2: Entwässerungsplan erstellen und einreichen
Schritt 2: Entwässerungsplan erstellen und einreichen
Nachdem Sie die Kanalbestandsauskunft von uns erhalten haben, benötigen wir folgende Anlagen entsprechend der DIN:
- Entwässerungsantrag der ENNI Stadt & Service AöR
- Baubeschreibung
- Übersichtsplan
- Entwässerungslageplan
- Abwassermengenberechnung
Mit der Erstellung dieser Unterlagen empfiehlt es sich, einen Architekten oder Bauingenieur zu beauftragen.
Bitte beachten Sie:
Die oben genannten Unterlagen müssen Sie in digitaler Form bei uns einreichen, zum Beispiel als pdf-Datei an entwaesserung@enni.de
Wir helfen Ihnen natürlich gerne bei allen technischen Fragen bezüglich der Kanalanschlussgenehmigung.
Schritt 3: Prüfung und Genehmigung des Anschlussantrags
Schritt 3: Prüfung und Genehmigung des Anschlussantrags
Nach der technischen Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Freigabe zur Ausführung der Entwässerung und gegebenenfalls die Teilbefreiung von der Abwasserüberlassungspflicht.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
Schritt 4: Genehmigung bei naturnaher Niederschlagswasserbewirtschaftung (im Bedarfsfall)
Schritt 4: Genehmigung bei naturnaher Niederschlagswasserbewirtschaftung (im Bedarfsfall)
Eine naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung auf ihrem Grundstück muss beantragt und von uns genehmigt werden.
Wenn das anfallende Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück zu versickern oder in ein ortsnah gelegenes Gewässer einzuleiten ist, setzen Sie sich bitte zuvor mit uns in Verbindung. Wir nehmen Stellung zu Ihrem Antrag (siehe Downloads) und leiten ihn an die zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel weiter. Diese muss Ihren Antrag genehmigen.
Schritt 5: Kanalanschluss herstellen
Schritt 5: Kanalanschluss herstellen
Ist der Hausanschluss genehmigt, erhalten Sie von uns schriftlich die Freigabe zur Entwässerung mit diversen Auflagen. Bitte teilen Sie uns daraufhin frühzeitig mit, wann Sie den Anschluss benötigen.
Dabei übernehmen wir den Kanalanschluss vom öffentlichen Hauptnetz bis zu Ihrer privaten Grundstücksgrenze.
Zwischen Ihrem Antrag und der erstmaligen Benutzung des Kanalanschlusses vergehen zwei bis drei Monate. Bitte planen Sie diese Zeit vorausschauend ein.